Mo.-Fr. 8-12 Uhr | Di & Do 15-17 Uhr

Patienteninformation

Grundlegendes: Wir sind eine fachärztliche Schwerpunktpraxis und behandeln Patienten die gesetzlich krankenversichert sind, nur auf Überweisung. Die Indikation zur Behandlung bei uns stellt der Vorbehandler (i.d.R. der Hausarzt). Dieser muss die Überweisung veranlassen, d.h. den Überweisungsschein ausstellen. Privatpatienten brauchen formal keinen Überweisungsschein, allerdings bitten wir möglichst auch hier um einen solchen, da wir aus diesem die medizinische Fragestellung und Dringlichkeit ableiten können.

Sie haben bereits einen festen Termin - das ist wichtig: Bitte bringen Sie mit:

  • Krankenkassenkarte
  • Überweisungsschein
  • Medikamentenplan
  • Vorbefunde
  • Blutzuckertagebuch bzw. Messgeräte zum Auslesen
  • Bereitstellung Ihrer CGM-Daten per eMail oder per Upload

Bitte händigen Sie diese Unterlagen bereits den Mitarbeitenden am Praxistresen aus.

Kontaktaufnahme: Sie erreichen uns täglich zu den Sprechzeiten persönlich, per eMail oder telefonisch. Achten Sie bitte darauf eine aktuelle Telefonnumer zu hinterlassen, um Sie erreichen zu können.

Terminplanung: Termine werden ausschließlich persönlich vergeben.

Wartezeiten: Die Wartezeiten auf einen Termin richten sich nach der medizinischen Dringlichkeit. Diese legt der Vorbehandler, i.d.R. der Hausarzt fest. Die Dringlichkeit ist erkennbar im Überweisungsschein (Typ-x-Schein, xxxxx-Nummern bei erhöhter Dringlichkeit). Halten Sie also bitte bei Terminabsprachen den Überweisungsschein bereit. Bei telefonischen Absprachen fragen unsere Mitarbeiterinnen danach. Ist keine erhöhte Dringlichkeit erkennbar, kann die Wartezeit bis zu einigen Monaten betragen. Die derzeitigen Rahmenbedingungen lassen das nicht anders zu. Bei Diskrepanzen bitten wir Sie den Überweiser (i.d.R. der Hausarzt) zu kontaktieren, der ggf. persönlich mit uns Kontakt aufnimmt.

Auch in der Praxis kann es natürlich zu Wartezeiten kommen. Medizin ist nicht streng planbar, so haben u.a. Notfälle immer Vorrang. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Datenschutz in der Praxis: Das geltende Gesetz, dem auch wir unterliegen, ist die EU-DSGVO. Der Gesetzgeber hat hier eine Informationspflicht auferlegt. Wir werden Ihre Daten sorgfältig behandeln und das Mögliche tun, dass Sie nicht in Hände unbefugter Dritter gelangen. Die Datenspeicherung ist obligat, da sonst eine Behandlung nicht möglich ist.


Wir müssen allerdings Daten befugter Dritter (Mitbehandler - Ärzte, weitere medizinische Einrichtungen) entgegennehmen und aweitergeben. Wir sind sogar verpflichtet einem Überweiser einen Befund zukommen zu lassen. Hierfür setzen wir Ihr Einverständnis stillschweigend voraus. Gibt es Situationen, in denen Sie das nicht möchten, bitten wir Sie das aktiv kund zu tun. Dann müssen wir uns an Ihren Willen halten. Wir weisen aber darauf hin, dass dadurch für Sie gesundheitliche Nachteile entstehen können.